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EW Rümlang

Strom

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Trafo

Strom ist eine besondere Form von Energie: Er ist unsichtbar, man hört, riecht und schmeckt ihn nicht, und dennoch spielt er eine wichtige Rolle in unserem Leben. Ohne Strom würde vieles still stehen.

Unsere Tarifzeiten:

Hochtarif  Montag – Freitag:     07.00 - 20.00 Uhr
  Samstag:                  07.00 - 13.00 Uhr
   
Niedertarif übrige Zeit


Unser Versorgungsgebiet

Hier eine genaue Übersicht unseres Stromversorgungsgebietes.

Ausserhalb unseres elektrischen Versorgungsgebietes liegen Katzenrüti, Letten und das Quartier Bäuler-Eich. Diese werden von den EKZ versorgt.

 

Rechnungsstellung und Stromrechnung

Die Stromzähler werden Ende Dezember abgelesen und abgerechnet. Auf der Abrechnung sind Tarife, Zählerstände und Verbräuche gemäss Ablesung ersichtlich. Zwischen April und Oktober senden wir Ihnen drei Akontorechnungen. Die einbezahlten Akontobeträge und allfällige Überträge werden jeweils auf der Abrechnung abgezogen. Die Akontobeträge werden automatisch auf Grund der Vorjahresperiode berechnet.

Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage. Bitte beachten Sie das Fälligkeitsdatum, welches auf der Rechnung aufgedruckt ist.

Hier finden Sie eine Anleitung um Ihre Stromrechnung besser zu verstehen.

 

Energiestrategie 2050

Im September 2013 hat der Bundesrat die Botschaft zum ersten Massnahmenpaket der Energiestrategie 2050 verabschiedet und dem Parlament zur Beratung überwiesen. Durch den Ausbau der erneuerbaren Energien und der Senkung des Energieverbrauches soll die Schweizer Energieversorgung bis im Jahr 2050 in Etappen und nachhaltig umgebaut werden.

Bundesrat und Parlament haben bereits im Jahr 2011 den schrittweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen. Die bestehenden fünf Kernkraftwerke sollen am Ende ihrer sicherheitstechnischen Betriebsdauer stillgelegt und nicht durch neue Kernkraftwerke ersetzt werden. Die vorliegende Botschaft zur Energiestrategie 2050 enthält eine Auswahl an Massnahmen, um diejenigen Potenziale in den Bereichen Energieeffizienz und erneuerbare Energien auszuschöpfen, die mit den heute vorhandenen oder absehbaren Technologien erschliessbar sind.

 

Strommarktöffnung - Gesetzliche Rahmenbedingungen

Der Strommarkt in der Schweiz ist geöffnet. Mit der Verabschiedung der Stromversorgungsverordnung (StromVV) durch den Bundesrat vom 14. März 2008 sowie der revidierten StromVV durch den Bundesrat vom 12. Dezember 2008 und dem bereits seit 1. Januar 2008 in Kraft gesetzten Stromversorgungsgesetz (StromVG) sind die gesetzlichen Rahmenbedingungen für eine zweistufige Marktöffnung gegeben. Gemäss dem neuen Gesetz werden mit der Teilmarktöffnung für Unternehmungen mit 100'000 kWh Jahresverbrauch während fünf Jahren Erfahrungen gesammelt, bevor auch Haushalte ihren Energielieferanten frei wählen können. Diese zweite Phase der Marktöffnung untersteht jedoch dem fakultativen Referendum.

Weitere wichtige Informationen erhalten Sie unter:

www.bfe.admin.ch Energie Schweiz (Bundesamt für Energie)
www.vse.ch Verband schweizerische Elektrizitätswerke (VSE)
www.swissgrid.ch Nationale Netzgesellschaft
www.elcom.admin.ch Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom)
 

Stromspar-Tipps

Tipps für einen sorgsamen Umgang mit Elektrizität finden Sie unter:

www.strom.ch                   VSE, Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmungen
www.topten.ch                  Die besten Produkte und Dienstleistungen
www.energieetikette.ch    Bundesamt für Energie - Die Energieetikette
www.energieschweiz.ch   EnergieSchweiz

Unter diesen Links finden Sie auch weitere, umfassende Informationen über die Elektrizitätsversorgung in der Schweiz und vieles über Elektrizitätsanwendungen und Stromsparen.
 

Neue Art der Stromgewinnung

Ein Muldenkipper als Kraftwerk.

Eine hoch gelegene Masse enthält mehr Energie als eine tiefer liegende. Das gilt für Wasser in einem Stausee ebenso wie für ein Baufahrzeug in einem Steinbruch. Wir erklären, wie sich so Energie gewinnen lässt. Informationen zu dieser neuen Art finden Sie hier.

 




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